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Rechtsgebiete

Halbleiterschutz

Der Halbleiterschutz der im Gesetz über den Schutz von Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (HalblSchG _ LINK) geregelt ist, betrifft im Wesentlichen Computerchips. Dabei wird lediglich die geometrische Gestaltung des Mikrochips geschützt, nicht jedoch die technische Funktion oder der technologische Aufbau. Dies ist den technischen Schutzrechten, Patent und Gebrauchsmuster, vorbehalten. Topographieschutz ist ein Registerrecht, weil das Patentamt eine Eintragung ohne materiell rechtliche Prüfung durchführt. Im Unterschied zum Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht setzt der Schutz einer Topographie keine Neuheit voraus. Der Schutz einer Topographie entsteht mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, wenn die angemeldete Topographie vor dem Anmeldetag noch nicht oder nur vertraulich geschäftlich verwertet worden ist. Darüber hinaus entsteht Topographieschutz an dem Tag der geschäftlichen Verwertung, sofern die Topographie innerhalb von zwei Jahren nach dieser Verwertung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird. Mit dem Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr des Schutzbeginns endet der Topographieschutz.